FG Düsseldorf - Urteil vom 30.08.2016
10 K 398/15 F
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 2;
Fundstellen:
BB 2016, 2866
BB 2019, 365
DStR 2017, 6
DStRE 2017, 1482

Einkommensteuerliches Vorliegen eines sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwands oder von Anschaffungskosten bei einer Grundstücksgemeinschaft

FG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2016 - Aktenzeichen 10 K 398/15 F

DRsp Nr. 2016/16482

Einkommensteuerliches Vorliegen eines sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwands oder von Anschaffungskosten bei einer Grundstücksgemeinschaft

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand oder Anschaffungskosten vorliegen.

Die Klägerin ist eine Grundstücksgemeinschaft. Sie erwarb mit notariellem Vertrag vom 03.02.2012 das Eigentum an dem Grundstück A in B für 340.000 €. Es handelt sich dabei um ein 1970 erbautes Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten und mehreren Garagen, das vollumfänglich vermietet wird. Von dem Kaufpreis nebst Anschaffungsnebenkosten entfällt ein Anteil von 247.336,42 € auf das Gebäude. Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten sind am 15.03.2012 auf die Klägerin übergegangen.

1. 2.