Einspruch gegen Änderungsbescheid während des Klageverfahrens; Aussetzung des Klageverfahrens
BFH, Beschluß vom 08.03.2000 - Aktenzeichen I B 116/99
DRsp Nr. 2000/4991
Einspruch gegen Änderungsbescheid während des Klageverfahrens; Aussetzung des Klageverfahrens
1. Ergeht während des Klageverfahrens ein Änderungsbescheid, der nicht gem. § 68FGO zum Gegenstand des Verfahrens gemacht sondern mit dem Einspruch angefochten wird, ist das Verfahren über den ursprünglichen Steuerbescheid auszusetzen, bis das Verfahren über den Änderungsbescheid rechtskräftig abgeschlossen ist.2. Das gilt auch dann, wenn die Finanzbehörde während des Einspruchsverfahrens einen Änderungsbescheid erlässt. Der Änderungsbescheid kann nicht aus prozessökonomischen Gründen gem. § 68FGO zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden. Denn die Entscheidung des Kl., Rechtsschutz zunächst wieder im Einspruchsverfahren zu suchen, bleibt so lange maßgeblich, wie das Einspruchsverfahren nicht beendet ist. Um das zu vermeiden, hätte der Stpfl. stattdessen lückenlose Anträge gem. § 68FGO stellen müssen.
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