BFH - Beschluss vom 01.04.2005
VIII B 199/03
Normen:
EStG § 17 Abs. 2, 4 ; FGO § 114 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1772
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 17.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 6/02

Entstehen eines Auflösungsverlusts

BFH, Beschluss vom 01.04.2005 - Aktenzeichen VIII B 199/03

DRsp Nr. 2005/11857

Entstehen eines Auflösungsverlusts

1. Zum Entstehen eines Auflösungsverlustes i. S. des § 17 EStG.2. Die Möglichkeit eines Zwangsvergleichs ist nur einer von mehreren Gründen, aus denen ausnahmsweise das Entstehen eines Auflösungsverlusts vor Beendigung des Liquidationsverfahrens ausscheidet.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 2, 4 ; FGO § 114 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig, jedenfalls unbegründet. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben weder den gerügten Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) noch die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) in einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Weise dargelegt.