Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12.03.2018 –
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, hat die Klägerin zu tragen.
I.
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