Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16. April 2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld unter teilweiser Abänderung wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 607.439,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich seit dem 03.11.2008 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache hinsichtlich eines Betrages von 72.349,23 € nebst Zinsen erledigt hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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