Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. Dezember 2015
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg, denn sie ist jedenfalls unbegründet.
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