Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20. November 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GbR, die eine psychotherapeutische Praxis betreibt. Die beiden Gesellschafter der GbR besitzen jeweils eine eigene Kassenzulassung zur Abrechnung der Einnahmen, die in der gemeinsamen Praxis erzielt werden. Die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit ermittelt die Klägerin durch Einnahmenüberschussrechnung nach § Abs. des in der für die Streitjahre (2005 und 2006) geltenden Fassung ().
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