Fälle zur vorweggenommenen Erbfolge bei GmbH-Anteilen im Einkommensteuerrecht

Steuergestaltung durch vorweggenommene Erbfolge 6/4 Besonderheiten bei Gesellschaftsanteilen 

Fälle zur vorweggenommenen Erbfolge bei GmbH-Anteilen im Einkommensteuerrecht

Autor: Löbe

Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht die unterschiedliche einkommensteuerrechtliche Behandlung der dargestellten un- bzw. teilentgeltlichen Übertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge von GmbH-Anteilen und stellt zudem die einkommensteuerrechtliche Handhabe der späteren Veräußerung der übertragenen Anteile durch den Übernehmer dar.

Sachverhalt

V, der am 01.07.2017 sein 65. Lebensjahr vollendet hat, ist seit dem 01.04.2005 mit einem Geschäftsanteil von nominal 300 € an der X-GmbH (Stammkapital: 25.000 €) beteiligt und beabsichtigt zum 01.12.2017, seinem Sohn S einen Teil-Geschäftsanteil i.H.v. nominal 200 € im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen. S ist seinerseits seit dem 10.09.2008 bereits zu 0,8 % an der X-GmbH beteiligt. Die Anschaffungskosten des V haben sich auf 300.000 € belaufen; die Anschaffungskosten für die 0,8%ige Beteiligung des S haben 200.000 € betragen.

Im Zusammenhang mit der geplanten Übertragung stellen sich folgende Fragen:

Welche einkommensteuerlichen Konsequenzen treten ein, wenn:

a)

V die 0,8%ige Beteiligung unentgeltlich an S überträgt?

b)

V die 0,8%ige Beteiligung für 100.000 € an S überträgt?

c)