Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig zwischen den Beteiligten ist, ob die unentgeltliche Übertragung eines - von Todes wegen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaftsteuergesetzes in der zum Besteuerungszeitpunkt geltenden Fassung (ErbStG) steuerfrei erworbenen - Familienheims auf die eigenen Kinder den Nachversteuerungstatbestand des § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG erfüllt, wenn das Familienheim aufgrund des vorbehaltenen Dauerwohnrechts und des vorbehaltenen Nießbrauchsrechts weiterhin vom Erwerber zu Wohnzwecken genutzt wird.
Der Kläger ist Alleinerbe seiner am ... 2009 verstorbenen Mutter M (Erblasserin). Bestandteil des Nachlasses war unter anderem das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück S-Straße ... in ... . Das Gebäude wurde von der Erblasserin bis zu ihrem Umzug in ein Altenpflegeheim selbst genutzt; seit diesem Zeitpunkt nutzt es der Kläger gemeinsam mit seiner Ehefrau zu eigenen Wohnzwecken.
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