FG Hessen - Gerichtsbescheid vom 15.02.2016
1 K 2275/15
Normen:
ErbStG § 13 Abs.1 Nr. 4c;
Fundstellen:
DStR 2016, 10
DStRE 2016, 1447
ZEV 2016, 346
ZEV 2016, 6

Familienheim; Eigentum; Nießbrauch; Behaltensfrist

FG Hessen, Gerichtsbescheid vom 15.02.2016 - Aktenzeichen 1 K 2275/15

DRsp Nr. 2016/6339

Familienheim; Eigentum; Nießbrauch; Behaltensfrist

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 13 Abs.1 Nr. 4c;

Tatbestand

Streitig zwischen den Beteiligten ist, ob die unentgeltliche Übertragung eines - von Todes wegen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaftsteuergesetzes in der zum Besteuerungszeitpunkt geltenden Fassung (ErbStG) steuerfrei erworbenen - Familienheims auf die eigenen Kinder den Nachversteuerungstatbestand des § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG erfüllt, wenn das Familienheim aufgrund des vorbehaltenen Dauerwohnrechts und des vorbehaltenen Nießbrauchsrechts weiterhin vom Erwerber zu Wohnzwecken genutzt wird.

Der Kläger ist Alleinerbe seiner am ... 2009 verstorbenen Mutter M (Erblasserin). Bestandteil des Nachlasses war unter anderem das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück S-Straße ... in ... . Das Gebäude wurde von der Erblasserin bis zu ihrem Umzug in ein Altenpflegeheim selbst genutzt; seit diesem Zeitpunkt nutzt es der Kläger gemeinsam mit seiner Ehefrau zu eigenen Wohnzwecken.