LAG Düsseldorf - Urteil vom 01.08.2007
7 Sa 655/07
Normen:
BGB § 124 § 126 Abs. 1 § 130 Abs. 1 Satz 1 § 144 Abs. 1 § 242 § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen - 5 Ca 1589/06 lev - 13.02.2007,

Fehlerhafter Unterrichtung durch Betriebsveräußerer - keine Berufung auf Verwirkung des Widerspruchsrechts durch Betriebsveräußerer bei unbeantworteter Anfrage nach weiterer Aufklärung - Indizwirkung der Eigenkündigung gegenüber Betriebserwerber

LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.08.2007 - Aktenzeichen 7 Sa 655/07

DRsp Nr. 2008/1734

Fehlerhafter Unterrichtung durch Betriebsveräußerer - keine Berufung auf Verwirkung des Widerspruchsrechts durch Betriebsveräußerer bei unbeantworteter Anfrage nach weiterer Aufklärung - Indizwirkung der Eigenkündigung gegenüber Betriebserwerber

»1. Fordert der Arbeitnehmer den Betriebsveräußerer im Falle einer fehlerhaften Unterrichtung zu weiteren Informationen hinsichtlich des Betriebsübergangs auf und behält er sich den Widerspruch ausdrücklich vor, so ist darin ein vertrauenszerstörender Umstand zu sehen mit der Folge, dass der Betriebsveräußerer, der das Schreiben des Arbeitnehmers unbeantwortet lässt, sich nicht mehr auf eine Verwirkung des Widerspruchsrechts berufen kann. Eine Verwirkung gilt grundsätzlich dann als ausgeschlossen, wenn der Berechtigte in irgend einer Weise zu erkennen gibt, dass er möglicherweise auf seinem Recht besteht.