FG Köln - Urteil vom 15.02.2006
14 K 7867/98
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1312

Freiberufliche Tätigkeit als Werbegrafiker und Werbedesigner

FG Köln, Urteil vom 15.02.2006 - Aktenzeichen 14 K 7867/98

DRsp Nr. 2007/10286

Freiberufliche Tätigkeit als Werbegrafiker und Werbedesigner

Die Tätigkeit eines Werbegrafikers und Werbedesigners, der den Kunden die Erstellung von Konzepten und deren Verwirklichung in Form von Werbeplakaten, Postern, Zeitungsanzeigen, Werbemappen und Verpackungen diverser Produkte des täglich Bedarfs anbietet und hierbei als Paket neben der Konzepterstellung, den Text, das Layout, Reinzeichnung und Lithografie sowie die Vervielfältigung und Auslieferung der fertigen Produkte mit einer Auflage zwischen 100 und weit über 100.000 Stück übernimmt, die von Druckereien durchgeführt werden, kann eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sein.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Strittig ist, ob der Kläger aus seiner Tätigkeit als Werbegrafiker und Werbedesigner Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberufliche Einkünfte erzielt.