I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb durch notariellen "Übertragungs- und Ehevertrag" vom 4. März 1994 von seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau 1/2 Grundstücksanteil. Die Übertragung erfolgte zur Auseinandersetzung über diesen Vermögensgegenstand wegen der bevorstehenden Scheidung zu einem Kaufpreis von 148 000 DM. Durch notariellen Vertrag vom 27. Mai 1995 verkaufte der Kläger das gesamte Grundstück zu einem Preis von 540 000 DM.
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