FG Hamburg - Urteil vom 05.04.2016
6 K 81/15
Normen:
EStG § 8 Abs. 1; EStG § 11 Abs. 1 S. 1; EStG § 23;
Fundstellen:
DStR 2017, 6
DStRE 2017, 395

Führen der Ausübung von Aktienoptionen (Stock Options) zu steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

FG Hamburg, Urteil vom 05.04.2016 - Aktenzeichen 6 K 81/15

DRsp Nr. 2016/11862

Führen der Ausübung von Aktienoptionen (Stock Options) zu steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

1. Die Gewährung eines Optionsrechts kann zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit führen.2. Der Lohn fließt nicht schon mit der Einräumung des Rechts zu, zu einem späteren Zeitpunkt Aktien verbilligt zu erwerben, sondern grundsätzlich erst mit Ausübung der Option durch den verbilligten Erwerb der Aktien selbst.3. Der Vorteil aus einer Optionsgewährung fließt dem Arbeitnehmer als Optionsnehmer nicht nur dadurch zu, dass er die Optionsrechte ausübt, sondern auch dadurch, dass der Arbeitnehmer die Optionsrechte anderweitig verwertet. Eine solche anderweitige Verwertung liegt regelmäßig vor, wenn der Arbeitnehmer über das Recht verfügt, so etwa, wenn der Arbeitnehmer auf ein ihm zugewandtes Aktienankaufsrecht gegen Entgelt verzichtet.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 1; EStG § 11 Abs. 1 S. 1; EStG § 23;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Ausübung von Aktienoptionen (sog. Stock Options) beim Kläger im Streitjahr zu steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geführt hat.