LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.04.2010
12 Sa 2744/09
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a; ArbGG § 5; GmbHG § 35 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 10.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 51 Ca 2214/09

Gesellschafterstellung der Geschäftsführerin einer nach englischem Recht gegründeten Limited; unbegründete Kündigungsfeststellungsklage bei fehlendem Arbeitsverhältnis

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.04.2010 - Aktenzeichen 12 Sa 2744/09

DRsp Nr. 2010/20814

Gesellschafterstellung der Geschäftsführerin einer nach englischem Recht gegründeten "Limited"; unbegründete Kündigungsfeststellungsklage bei fehlendem Arbeitsverhältnis

1. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage können die Parteien auch darüber streiten, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen bestanden hat; die beantragte Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die ausgesprochene Kündigung nicht aufgelöst worden ist und fortbesteht, setzt dann aber voraus, dass im Zeitpunkt der Kündigung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien tatsächlich bestanden hat. 2. Liegt kein Arbeitsverhältnis vor, ist der Kündigungsschutzantrag schon deshalb unbegründet. 3. Der "Director" einer nach englischem Recht gegründeten "Limited" ist deren organschaftlicher Vertreter entsprechend dem Geschäftsführer einer deutschen GmbH. 4. Schon die bei einer "C.-Hotel Ltd." praktizierte Einpersonen-Geschäftsführung spricht dagegen, dass sich die alleinige Geschäftsführerin in einer für den Arbeitnehmerstatus erforderlichen Weisungsabhängigkeit befindet.