BAG - Urteil vom 22.03.2001
8 AZR 565/00
Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; ZPO § 147, § 551 Nr. 1 ; BGB § 613 a; KSchG § 1, § 7 ; BetrVG § 102 ;
Fundstellen:
AuA 2002, 183
NZA 2002, 1349
ZInsO 2001, 1176
Vorinstanzen:
LAG Bremen, vom 26.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 188/99
ArbG Bremen - Urteile vom 31. März 1999 - 5 Ca 5419/98, 5420/98, 5417/98 -, vom 16. März 1999 - 4a Ca 4187/98 -, vom 29. Juni 1999 - 3 Ca 3361/98 -, vom 01. September 1999 - 7 Ca 8386/98, 7387/98 -, vom 29. Juli 1999 - 8 Ca 8232/98 -,

Gesetzliche Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LAG; Betriebsübergang; Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch; Anhörung des Betriebsrats; Massenentlassungsanszeige

BAG, Urteil vom 22.03.2001 - Aktenzeichen 8 AZR 565/00

DRsp Nr. 2001/15332

Gesetzliche Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LAG; Betriebsübergang; Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch; Anhörung des Betriebsrats; Massenentlassungsanszeige

»1. Kennzeichen der Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist die normative, abstrakt-generelle Vorherbestimmung des jeweils für die Entscheidung zuständigen Richters. Der gesetzliche Richter ist nicht gewahrt, wenn er durch eine Ermessensentscheidung bestimmt werden kann. 2. Für eine abstrakt-generelle Regelung, die eine Ermessensentscheidung über die Zuständigkeit ausschließt, liegt nicht vor, wenn der Geschäftsverteilungsplan eines Landesarbeitsgerichts vorsieht, dass "in Sachen, die in mehreren Kammern anhängig sind und bei denen eine Verbindung in Frage kommt (§ 147 ZPO), die Verbindung durch die Kammer erfolgen soll, in der die zuerst eingegangene Sache anhängig ist".« Orientierungssätze: 1. Hält der Arbeitgeber eine Sozialauswahl vor Aussprechen einer betriebsbedingten Kündigung wegen des Widerspruchs des Arbeitnehmers gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang für überflüssig, so hat er die sozialen Gesichtspunkte vergleichbarer Arbeitnehmer auch nicht vorsorglich dem Betriebsrat mitzuteilen (vgl. BAG vom 24. Februar 2000 - 8 AZR 167/99 -; AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 47 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 104).