I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) --Ehegatten-- wurden für das Streitjahr 1991 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In dem gegen den Einkommensteuerbescheid 1991 und den Bescheid über die gesonderte Verlustfeststellung zum 31. Dezember 1991 gerichteten Klageverfahren war u.a. streitig, ob Zahlungen, die eine Ehefrau als Bürgin für die Schulden ihres an einer GmbH wesentlich beteiligten Ehemannes gezahlt hat, zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung führen. Die Schulden des Ehemannes beruhten ebenfalls auf Bürgschaftsverpflichtungen, die er für Verbindlichkeiten der GmbH übernommen hatte. Die GmbH war 1988 in Konkurs gegangen. Aufgrund der Bürgschaftsübernahme zahlte die Ehefrau 1993 insgesamt 35 000 DM und ab 15. Oktober 1993 in monatlichen Raten jeweils 4 687,50 DM.
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