Gestaltungsmöglichkeiten zur 100%igen Verlustberücksichtigung bei ausfallbedrohten Gesellschafterdarlehen an die GmbH

Autor: Ott

Gesellschafterdarlehen stellen in der Praxis regelmäßig ein beliebtes Instrument zur Finanzierung der GmbH dar. Oftmals fallen diese Darlehen in der Praxis nach einer wirtschaftlichen Krisensituation mit anschließender Insolvenz endgültig aus. In diesen Fällen stellt sich regelmäßig die Frage nach der steuerlichen Berücksichtigung eines solchen Darlehensausfalls. In diesem Zusammenhang ergibt sich ein komplexes Zusammenspiel zwischen § 17 Abs. 2a, § 20 Abs. 2 und Abs.  6 und §  32d Abs.  2 Nr. 1 Buchst. b) EStG sowie den hierzu ergangenen BMF-Schreiben vom 19.05.2022 sowie vom 07.06.2022.

Ausgehend von einer Darstellung der steuerlichen Folgen beim Ausfall von gesellschaftsrechtlich veranlassten Darlehen nach §  17 Abs.  2a EStG werden anschließend die Besonderheiten bei stehen gelassenen Darlehen erörtert und die Restriktionen der Verlustberücksichtigung nach §  20 Abs.  6 Satz 6 EStG im Zusammenhang mit der geänderten Fassung des §  32d Abs.  2 Nr. 1 Buchst. b) EStG diskutiert. Abschließend werden die noch bis zum 31.12.2023 geltenden Gestaltungsoptionen und der insoweit bestehende Handlungsbedarf dargestellt.

Darlehensverluste als nachträgliche Anschaffungskosten nach §  17 Abs.  2a EStG

Gesellschaftsrechtlich veranlasste Darlehen