Gewerbesteuer

Autor: Linnartz

In gewerbesteuerliche Hinsicht ist zu beachten, dass Gewinne aus der Veräußerung eines Teils eines Kommanditanteils nach § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG einen laufenden Gewinn darstellen, der auch der Gewerbesteuer zu unterwerfen ist.