Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.07.2018 -
Die Klage gegen den Bescheid über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags 2013 wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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