FG Hamburg, vom 30.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen VI 55/01
Gewerbesteuerliche Organschaft bei rückwirkender Umwandlung
BFH, Urteil vom 17.09.2003 - Aktenzeichen I R 55/02
DRsp Nr. 2003/14514
Gewerbesteuerliche Organschaft bei rückwirkender Umwandlung
»Eine durch übertragende Umwandlung aus einer Personengesellschaft entstandene Kapitalgesellschaft kann jedenfalls dann rückwirkend vom Beginn des Wirtschaftsjahres an gewerbesteuerliche Organgesellschaft sein, wenn der steuerliche Übertragungsstichtag gemäß § 20 Abs. 8 Satz 1 UmwStG 1995 auf den Beginn des Wirtschaftsjahres zurückverlegt wird und die Eingliederungsvoraussetzungen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG 1999 i.V.m. § 14 Nr. 1 und 2KStG 1999 tatsächlich bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres erfüllt waren (gegen BMF-Schreiben vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268, Tz. Org. 05, Org. 13, Org. 18).«
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