I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist Rechtsnachfolgerin der ehemaligen A-KG (KG). Persönlich haftende Gesellschafterin der KG war im Jahre 1999 die B GmbH für Beteiligungen, einziger, am Gesellschaftsvermögen zu 100 v.H. beteiligter Kommanditist war Herr C. Dieser übertrug durch Vertrag vom 28. Oktober 1999 seine Kommanditbeteiligung auf die D Beteiligungs GmbH, die 1999 in "E GmbH" umbenannte Antragstellerin, der am 31. Juli 2000 mit dem Ausscheiden der B GmbH für Beteiligungen das Gesamthandsvermögen der KG anwuchs. Hierzu gehörten u.a. 263 im Bezirk verschiedener Finanzämter gelegene Grundstücke. Die KG stellte Baufertigteile, Bauwerke, Betonwaren und Baustoffe her und vertrieb diese; ferner erbrachte sie auf dem Bausektor Dienstleistungen.
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