1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Mai 2009 -
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin gegenüber der beklagten Partei ein Anspruch auf eine tarifliche Zusatzleistung aus einem Sanierungstarifvertrag für das Jahr 2008 zusteht.
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