Der verstorbene Ehemann der Klägerin betrieb eine Spedition als Einzelunternehmen. Über den Zeitpunkt der Einstellung streiten die Beteiligten. Der Hauptsitz des Spedition befand sich laut Gewerbeanmeldung, sowie Eingangs- und Ausgangsrechnungen in W..., ... Straße ...
Das Grundstück ... Straße ... stand im Alleineigentum des verstorbenen Ehemanns der Klägerin. Auf dem Grundstück befand sich eine etwa 180 qm große Pflege- und Reparaturhalle für Lastkraftwagen, die auch als Lagerplatz für Transportgut verwendet wurde. Einseitig an die Halle angebaut befand sich das Wohnhaus. Die Halle und der zugehörige Grundstücksteil von 265 qm waren in der Bilanz aktiviert.
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