BFH - Urteil vom 20.01.2005
IV R 14/03
Normen:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 § 34 ;
Fundstellen:
BB 2005, 1088
BB 2005, 986
BFH/NV 2005, 951
BFHE 209, 95
BStBl II 2005, 395
DStRE 2005, 637
GmbHR 2004, 699
NZG 2005, 862
Steuertelex 2005, 258
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf - 2 K 9160/97 F - 13.6.2001 (EFG 2003, 1304),

Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Aufgabe des Teilbetriebs nach vorherigem Übergang eines Grundstücksteils in einen anderen Teilbetrieb

BFH, Urteil vom 20.01.2005 - Aktenzeichen IV R 14/03

DRsp Nr. 2005/5799

Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Aufgabe des Teilbetriebs nach vorherigem Übergang eines Grundstücksteils in einen anderen Teilbetrieb

»1. Erwirbt nach Begründung einer Betriebsaufspaltung die Besitzpersonengesellschaft einen Teil des Betriebs von der Betriebsgesellschaft zurück, um ihn selbst fortzuführen, kann die Grundstücksverwaltung ein Teilbetrieb der bisherigen Besitzgesellschaft sein. Ein von dem zurückerworbenen operativen Betrieb genutztes Grundstück der Besitzgesellschaft wird dann mit dem Rückerwerb wesentliche Betriebsgrundlage dieses Teilbetriebs. 2. Die Veräußerung aller Grundstücke des grundstücksverwaltenden Teilbetriebs an verschiedene Erwerber stellt eine Aufgabe dieses Teilbetriebs dar. Der dabei erzielte Gewinn ist jedenfalls dann tarifbegünstigt, wenn auch das zuvor in den operativen Teilbetrieb übergegangene Grundstück zeitgleich veräußert wird.«

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 § 34 ;

Gründe: