Anrechnung (bei) - abweichender ausländischer Bemessungsgrundlage Keinen Einfluss auf die Höchstbetragsberechnung, wenn Einkünfteidentität dem Grunde nach besteht (>BFH vom 2. 2. 1994, Leitsatz 8 - BStBl II S. 727), - abweichender ausländischer Steuerperiode möglich >BFH vom 4. 6. 1991 (BStBl 1992 II S. 187), - schweizerischer Steuern bei sog. Pränumerando-Besteuerung mit Vergangenheitsbemessung >BFH vom 31. 7. 1991 (BStBl II S. 922), - schweizerischer Abzugssteuern bei Grenzgängern § 34 c EStG nicht einschlägig. Die Anrechnung erfolgt in diesen Fällen entsprechend § 36 EStG (>Artikel
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