Ansatz- oder Bewertungswahlrechte gelten beim Übergang zum Betriebsvermögensvergleich als nicht ausgeübt (>BFH zu § 13 a EStG vom 14. 4. 1988 - BStBl II S. 672). Bewertung von Wirtschaftsgütern Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind beim Übergang zum Betriebsvermögensvergleich mit den Werten anzusetzen, mit denen sie zu Buch stehen würden, wenn von Anfang an der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt worden wäre (>BFH vom 23. 11. 1961 - BStBl 1962 III S. 199). Erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart Nach einem Wechsel der Gewinnermittlungsart ist der Stpfl. grundsätzlich für drei Wj. an diese Wahl gebunden. Nur bei Vorliegen eines besonderen wirtschaftlichen Grundes (z. B. Einbringung nach § 24 UmwStG) kann er vor Ablauf dieser Frist zurück wechseln (BFH vom 9. 11. 2000 - BStBl 2001 II S. 102). Gewinnberichtigungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart - Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich Der Übergang von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich erfordert, dass Betriebsvorgänge, die bisher nicht berücksichtigt worden sind, beim ersten Betriebsvermögensvergleich berücksichtigt werden (>BFH vom 28. 5. 1968 - BStBl II S. 650 und vom 24. 1. 1985 - BStBl II S. 255).
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