Einräumung obligatorischer Nutzungsrechte an begünstigtem Vermögen Das Einräumen eines Nutzungsrechts an begünstigtem Vermögen kann nicht nach § 13 a Absatz 5 Nummer 1, 2 und 4, § 19 a Absatz 5 ErbStG (Behaltensregelung) zum Wegfall der Entlastungen führen, weil kein begünstigtes Vermögen in seiner Substanz übertragen wird. Gründe für Verstoß gegen die Behaltensregelungen unbeachtlich >BFH vom 16. 2. 2005 (BStBl II S. 571) Übertragung gegen Leistungsauflagen >BFH vom 2. 3. 2005 (BStBl II S. 532)
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