LAG Frankfurt/Main, vom 23.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 1744/05
ArbG Frankfurt/Main, vom 16.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 69/05
Haftung des Betriebserwerbers bei Betriebsübergang bzw. Betriebserwerb in der Insolvenz bezüglich Altersteilzeitverhältnis in der Freistellungsphase eines Blockmodells;
BAG, Urteil vom 30.10.2008 - Aktenzeichen 8 AZR 54/07
DRsp Nr. 2009/5533
Haftung des Betriebserwerbers bei Betriebsübergang bzw. Betriebserwerb in der Insolvenz bezüglich Altersteilzeitverhältnis in der Freistellungsphase eines Blockmodells;
Die Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen gestattet es, im Fall des Betriebserwerbs während eines Insolvenzverfahrens die vor dem Betriebsübergang fälligen Verbindlichkeiten des Veräußerers aus Arbeitsverhältnissen vom Übergang auszunehmen.Orientierungssätze:1. Auch Altersteilzeit-Verhältnisse, die sich nach dem "Blockmodell" zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bereits in der Freistellungsphase befinden, gehen grundsätzlich nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB bei einem Betriebsübergang auf den Betriebserwerber über.2. Wurde die Arbeitsphase des Blockmodells vor der Insolvenzeröffnung abgeschlossen, so sind die Vergütungsansprüche für die gesamte Altersteilzeit vollständig erarbeitet und werden Insolvenzforderungen.
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