Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob bei der Betriebs-Leasinggesellschaft im Doppelstockmodell die in den Leasingraten enthaltenen fiktiven Zinsanteile gemäß §
Die Klägerin ist eine Betriebs-Leasinggesellschaft mbH, welche sich auf das operative Leasinggeschäft mit den Endkunden spezialisiert hat. Zum Zwecke der Refinanzierung veräußert sie die Leasinggüter an eine weitere Leasinggesellschaft (Besitz-Leasinggesellschaft) und least diese dann zurück, um sie an die Endkunden weiter zu verleasen (Doppelstockmodell).
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