LAG München - Urteil vom 06.06.2007
10 Sa 1349/06
Normen:
BGB § 133 § 157 § 242 § 613a Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 17.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 15002/05

Kein Auskunftsanspruch bei Unbegründetheit nachfolgenden Zahlungsanspruchs - Bindung der Zusage virtueller Anteilsrechte an Beschäftigung im Unternehmen - Geltung entsprechender Verfallsklausel auch für den Fall des Betriebsübergangs

LAG München, Urteil vom 06.06.2007 - Aktenzeichen 10 Sa 1349/06

DRsp Nr. 2007/18096

Kein Auskunftsanspruch bei Unbegründetheit nachfolgenden Zahlungsanspruchs - Bindung der Zusage virtueller Anteilsrechte an Beschäftigung im Unternehmen - Geltung entsprechender Verfallsklausel auch für den Fall des Betriebsübergangs

»1. Ein Auskunftsanspruch, der einen späteren Leistungsantrag vorbereiten soll, besteht bereits dann nicht, wenn unzweifelhaft feststeht, dass sich ein Zahlungsanspruch auch nach einer Auskunft nicht ergeben kann.2. Die Zusage virtueller Anteilsrechte an einem Unternehmen ist an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zu diesem Unternehmen gebunden und geht im Fall eines Betriebsübergangs nicht auf einen Betriebserwerber über.3. Eine Verfallklausel, die das Erlöschen virtueller Anteilsrechte an einem Unternehmen für den Fall des nicht mehr bestehenden Arbeitsverhältnisses vorsieht, erfasst auch den Fall eines Betriebsübergangs.«

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 242 § 613a Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Auskunftsansprüche des Klägers im Zusammenhang mit der Zuteilung von virtuellen Anteilsrechten.