LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.03.2007
3 Sa 48/06
Normen:
Protokollnotiz Nr. 6 zu Nr. 1 SR 2y BAT; TzBfG § 14 Abs. 2 ; VRG Art. 8 § 2 ; BGB § 613 a ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 04.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 682/06

Kein Formerfordernis für bloße Verlängerung eines erstmals sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses - befristetes Arbeitsverhältnis bei Übertragung von Landesaufgaben an Landkreis

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.03.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 48/06

DRsp Nr. 2007/14270

Kein Formerfordernis für bloße Verlängerung eines erstmals sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses - befristetes Arbeitsverhältnis bei Übertragung von Landesaufgaben an Landkreis

»1. Die bloße Verlängerung eines erstmals sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses bedarf nicht der erneuten Beachtung der Form der Protokollnotiz Nr. 6 zu Nr. 1 SR 2y BAT.2. Wenn durch Landesgesetz eine Verwaltungsaufgabe vom Bundesland auf den Landkreis übertragen wird, kann mit einem vom Bundesland befristet eingestellten Arbeitnehmer vom Landkreis ein wirksam sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 2 TzBfG begründet werden.3. Ob durch Art. 8 § 2 b.w. VRG § 613a BGB umgangen wird, ist nicht zu entscheiden, da das Arbeitsverhältnis zum Bundesland zum Zeitpunkt eines etwaigen Betriebsübergangs aufgrund Befristung geendet hat.«

Normenkette:

Protokollnotiz Nr. 6 zu Nr. 1 SR 2y BAT; TzBfG § 14 Abs. 2 ; VRG Art. 8 § 2 ; BGB § 613 a ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.