LAG München - Urteil vom 26.01.2006
4 Sa 860/05
Normen:
BetrVG § 1 Abs. 2 Ziff. 1 ; BGB § 613a ; KSchG § 1 Abs. 2, 3 § 17 § 18 ;
Vorinstanzen:
ArbG Rosenheim, vom 14.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 683/04

Kein Gemeinschaftsbetrieb bei großer räumlicher Entfernung selbständiger Unternehmen - europäische Rechtsprechung und Vertrauensschutz

LAG München, Urteil vom 26.01.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 860/05

DRsp Nr. 2006/20057

Kein Gemeinschaftsbetrieb bei großer räumlicher Entfernung selbständiger Unternehmen - europäische Rechtsprechung und Vertrauensschutz

»Kein Gemeinschaftsbetrieb, wenn die Betriebe rechtlich selbstständiger Unternehmen - auch bei personell/familiär verbundenen Gesellschaftern/Geschäftsführern/Prokuristen - 260 km auseinander liegen."Junk-"Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 und Vertrauensschutz.«

Normenkette:

BetrVG § 1 Abs. 2 Ziff. 1 ; BGB § 613a ; KSchG § 1 Abs. 2, 3 § 17 § 18 ;

Tatbestand:

Der Kläger macht die Rechtsunwirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung der Beklagten geltend.