FG Saarland - Urteil vom 17.06.2008
2 K 1179/04
Normen:
EStG (2002) § 17 Abs. 1 S. 1 ; EStG (2002) § 17 Abs. 2 S. 4 ; AO § 42 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1803

Kein Gestaltungsmissbrauch bei Realisierung eines Verlusts i.S. von § 17 EStG durch Veräußerung von wertlosen Aktien an Ehefrau kurz vor dem Wegzug der Eheleute ins Ausland

FG Saarland, Urteil vom 17.06.2008 - Aktenzeichen 2 K 1179/04

DRsp Nr. 2008/16393

Kein Gestaltungsmissbrauch bei Realisierung eines Verlusts i.S. von § 17 EStG durch Veräußerung von wertlosen Aktien an Ehefrau kurz vor dem Wegzug der Eheleute ins Ausland

1. Unter Änderung des Bescheides vom 9. Dezember 2003 i.F.d. Einspruchsentscheidung vom 24. Mai 2004 wird die Einkommensteuer 2002 unter Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes i.H.v. 36.494 EUR festgesetzt. Dem Beklagten wird aufgegeben, die Steuer neu zu berechnen. 2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit leistet.