FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.02.2008
14 K 5331/04 B
Normen:
ErbStG 1997 § 15 Abs. 1; ErbStG 1997 § 16 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG 1997 § 16 Abs. 1 Nr. 5; ErbStG 1997 § 17 Abs. 1; ErbStG 1997 § 5 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 3; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; GG Art. 100 Abs. 1 S. 1; LPartG § 1 Abs. 1; FGO § 74;

Kein verfassungsrechtlicher Anspruch von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung mit Ehegatten

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.02.2008 - Aktenzeichen 14 K 5331/04 B

DRsp Nr. 2009/4903

Kein verfassungsrechtlicher Anspruch von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung mit Ehegatten

1. Es ist nicht verfassungswidrig, dass die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erbschaftsteuerrechtlich hinsichtlich der Steuerklasse, des Steuersatzes, der Freibeträge nach den §§ 16, 17 ErbStG sowie der fiktiven steuerfreien Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG für Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft keinen Anspruch auf Anwendung der für Ehegatten vorgesehenen Regelungen haben und nach der ungünstigsten Steuerklasse III besteuert werden (Anschluss an die BFH-Rechtsprechung).