Die Parteien streiten nach einem Betriebsübergang über die Höhe der an die Klägerin zu zahlende Stundenvergütung sowie über Sonntagszuschläge.
Die am 10.08.1961 geborene Klägerin ist seit dem 01.01.1996 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Bäckereifachverkäuferin tätig. Sie ist Mitglied der Gewerkschaft NGG (Nahrung, Genuss, Gaststätten).
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