BFH - Urteil vom 23.02.2011
I R 38/10
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 20.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 408/09

Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren

BFH, Urteil vom 23.02.2011 - Aktenzeichen I R 38/10

DRsp Nr. 2011/11995

Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren

NV: Einer Aufrechnung des FA gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens während eines vor dem 31. Dezember 2006 eröffneten Insolvenzverfahrens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO entgegen.

Gründe:

I. Streitig ist, ob ein Anspruch auf Auszahlung des sog. Körperschaftsteuerguthabens durch Aufrechnung erloschen ist.