Die Kläger verlangen als Destinatäre der Beklagten, einer im Jahre 1602 errichteten rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts, die Rückgängigmachung von Änderungen des Stiftungszwecks in den Jahren 1950 und 1972/73.
Die durch Testament des Lübecker Ratsherrn P vom 16. Februar 1602 errichtete Beklagte hatte ursprünglich den Zweck, junge Angehörige aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters durch Studien- und Aussteuerbeihilfen zu unterstützen. Die Kläger zählen sich zu diesen Nachkommen. Das Testament lautet auszugsweise (und hochdeutsch) wie folgt:
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