EuGH - Urteil vom 02.09.2015
Rs. C-386/14
Normen:
AEUV Art. 49; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
BB 2015, 2261
BB 2015, 2400
BB 2016, 732
BFH/NV 2015, 1661
DB 2015, 11
DStR 2015, 2125
DStR 2015, 6
DStRE 2015, 1210
DZWIR 25, 538
EuZW 2015, 799
IStR 2015, 782
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
WM 2016, 48
ZIP 2015, 2422
ZIP 2015, 69
Vorinstanzen:
Cour administrative d'appel de Versailles (Frankreich) - 29.07.2014,

Konzernbesteuerung bei grenzüberschreitender Dividendenausschüttung; unionsrechtswidrige Neutralisierung der pauschalen Hinzurechnung eines am Nettobetrag der Dividenden gebietsansässiger Tochtergesellschaften ausgerichteten Anteils für Ausgaben und Aufwendungen; Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour administrative dappel de Versailles

EuGH, Urteil vom 02.09.2015 - Aktenzeichen Rs. C-386/14

DRsp Nr. 2015/16056

Konzernbesteuerung bei grenzüberschreitender Dividendenausschüttung; unionsrechtswidrige Neutralisierung der pauschalen Hinzurechnung eines am Nettobetrag der Dividenden gebietsansässiger Tochtergesellschaften ausgerichteten Anteils für Ausgaben und Aufwendungen; Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour administrative d'appel de Versailles

Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats zur Konzernbesteuerung entgegensteht, wonach bei der Muttergesellschaft eines steuerlichen Konzerns die Hinzurechnung eines Anteils für Ausgaben und Aufwendungen, der pauschal auf 5 % des Nettobetrags der Dividenden, die sie von den in den steuerlichen Konzern einbezogenen gebietsansässigen Gesellschaften erhält, festgelegt ist, neutralisiert wird, während ihr nach diesen Rechtsvorschriften eine solche Neutralisierung für diejenigen Dividenden versagt wird, die von ihren Tochtergesellschaften an sie ausgeschüttet werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und die, wenn sie gebietsansässig wären, objektiv für die Wahl der Konzernbesteuerung in Betracht kämen.

Tenor: