Der geänderte Feststellungsbescheid vom 07.09.2015 wird aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine durch Abspaltung von der A GmbH/Österreich (A GmbH) neugegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich, die am … 2014 in das österreichische Firmenbuch eingetragen wurde.
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