LAG Köln - Urteil vom 21.07.2000
11 Sa 420/00
Normen:
KSchG § 1 ; BGB § 613a;
Fundstellen:
NZA-RR 2001, 245
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 05.10.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 5825/98

Kündigung; betriebsbedingt; Gemeinschaftsbetrieb; Auslagerung; anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

LAG Köln, Urteil vom 21.07.2000 - Aktenzeichen 11 Sa 420/00

DRsp Nr. 2001/7411

Kündigung; betriebsbedingt; Gemeinschaftsbetrieb; Auslagerung; anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

»1. Überträgt ein Unternehmen A. wesentliche Betriebsaufgaben auf ein Unternehmen B., mit dem es einen Gemeinschaftsbetrieb bildet und kündigt unter Berufung darauf einem ihrer dem übergehenden Betriebsteil zuzurechnenden Arbeitnehmer betriebsbedingt wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes, so hat es im Kündigungsschutzprozess darzulegen, dass der Arbeitsplatz auch im Unternehmen B. nicht fortexistiert und auch in diesem Unternehmen nicht die Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht, die einvernneehmlich oder durch Änderungskündigung hätte übertragen werden können.