ArbG Neumünster, vom 14.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1610 a/00
Kündigung; Umstrukturierung - Betriebsbedingte Kündigung wegen Teilbetriebsstillegung nach Übertragung von Dienstleistungen auf eine Service GmbH; Beibehalt der Arbeitgeberstellung der Beklagten; Betriebsübergang; gemeinschaftlicher Betrieb; konzernbezogener Kündigungsschutz; Unternehmerentscheidung
BAG, Urteil vom 26.09.2002 - Aktenzeichen 2 AZR 636/01
DRsp Nr. 2003/5731
Kündigung; Umstrukturierung - Betriebsbedingte Kündigung wegen Teilbetriebsstillegung nach Übertragung von Dienstleistungen auf eine Service GmbH; Beibehalt der Arbeitgeberstellung der Beklagten; Betriebsübergang; gemeinschaftlicher Betrieb; konzernbezogener Kündigungsschutz; Unternehmerentscheidung
»Die Entscheidung des Unternehmers, einen Betriebsteil durch eine noch zu gründende, finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen voll eingegliederte Organgesellschaft mit von dieser neu einzustellenden Arbeitnehmern weiter betreiben zu lassen, stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne von § 1 Abs. 2KSchG dar, den in diesem Betriebsteil bisher beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen.«Orientierungssätze:1. Zwar ist die Unternehmerentscheidung des Betreibers eines Krankenhauses, bestimmte Teilbereiche (Küche, Reinigungsdienst) nicht mehr durch eigene Arbeitskräfte wahrnehmen zu lassen, sondern damit ein Drittunternehmen zu beauftragen, grundsätzlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
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