Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung.
Die Firma S., Schloss- und Zylindertechnik GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) mit Sitz in V. wurde im Rahmen der Umstrukturierung der T.-Gruppe im Jahre 1999 gegründet und übernahm danach das im Betrieb der Firma G. Schließsysteme GmbH & Co. KG (im Folgenden: G.) vorhandene Personal. Sonstige Vermögenswerte übernahm die Schuldnerin nicht.
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