Die Parteien streiten in der Berufung über die Länge der Kündigungsfrist, die die Beklagte bei ihrer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses vom 20.12.2006 einzuhalten hatte.
Der am ..geborene Kläger, Mitglied der Gewerkschaft ver.di, hat am 13.11.1979 einen Arbeitsvertrag mit der Beklagten, Mitglied des Landesverbandes Groß- und Außenhandel, Vertrieb und Dienstleistungen Bayern, Unternehmer- und Arbeitgeberverband der intermediären Wirtschaft e.V. (LGAD) abgeschlossen (Bl. 125/128 d.A.)
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