Streitig ist noch, ob gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 eine Bilanzänderung (Bildung einer Rückstellung nach § 6 b EStG) zulässig ist, wenn nach einer Betriebsprüfung ein Bodenveräußerungsgewinn für ein bisher als Privatvermögen behandeltes Grundstück erfasst wird.
Der Kläger betreibt auf dem zu seinem notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Grundstück P. in X. eine Einzelfirma.
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