I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war alleiniger Gesellschafter der H-GmbH. Dieser hatte er im Kalenderjahr 1989 ein Darlehen in Höhe von 112 468 DM gewährt und es auch nicht abgezogen, als sich ab 1990 die finanzielle Situation der GmbH so verschlechterte, daß er mit dem Verlust des Darlehens rechnen mußte.
Im Streitjahr 1992 lehnte das Amtsgericht den Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH mangels Masse ab. Der Kläger fiel mit seinem Darlehen in voller Höhe aus.
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