Streitig ist, ob der Freibetrag und der Bewertungsabschlag für Betriebsvermögen nach §
Der Vater des Klägers (Kl.), Herr F. F., war Inhaber von Geschäftsanteilen an der F. GmbH (Geschäftsanteile in Höhe von nominal 250.000 DM sowie 225.000 DM, Stammkapital 1 Mio. DM), an der F. Verwaltungs GmbH (Geschäftsanteil von nominal 25.000 DM) und an der F. GmbH & Co KG. 1998 schenkte er diese Geschäftsanteile seinem Sohn C., dem Kl. Wegen der Einzelheiten wird auf den Vertrag vom 26.03.1998, UR-NR 299/1998 des Notars L. in E. Bezug genommen.
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