Nichtigkeit eines gegenüber einer als bloßer Komplementär fungierenden Erbengemeinschaft wegen der Annahme der Unternehmensträgereigenschaft ergangenen Gewinnfeststellungsbescheids; Kein Austausch des Verfahrensgegenstandes bei gegenüber verschiedenen Steuerpflichtigen ergangenen Gewinnfeststellungsbescheiden
FG München, Urteil vom 28.01.2004 - Aktenzeichen 9 K 5400/01
DRsp Nr. 2004/6775
Nichtigkeit eines gegenüber einer als bloßer Komplementär fungierenden Erbengemeinschaft wegen der Annahme der Unternehmensträgereigenschaft ergangenen Gewinnfeststellungsbescheids; Kein Austausch des Verfahrensgegenstandes bei gegenüber verschiedenen Steuerpflichtigen ergangenen Gewinnfeststellungsbescheiden
1. Nichtigkeit eines Gewinnfeststellungsbescheids, der sich an eine Erbengemeinschaft als Trägerin eines Unternehmens richtet, obwohl das Unternehmen von einer KG betrieben wird, in der die Erbengemeinschaft die Stellung eines Komplementärs hat.2. Ein Gewinnfeststellungsbescheid für die Erbengemeinschaft als Gesellschafterin einer KG betrifft einen anderen Besteuerungsgegenstand als ein Gewinnfeststellungsbescheid für die Erbengemeinschaft als Mitunternehmer und wird nicht nach § 68FGO Gegenstand des Verfahrens im Klageverfahren gegen den nichtigen Gewinnfeststellungsbescheid.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.