I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Testamentsvollstrecker für den Nachlass der am 20. September 1992 verstorbenen Frau G, die als Einzelunternehmerin einen ...betrieb führte. Daneben war sie mitunternehmerisch an der V-KG sowie an der W-KG beteiligt.
Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 1991 ging am 8. Dezember 1992 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) ein. Entsprechend den Angaben in der Steuererklärung setzte er die Einkommensteuer für das Jahr 1991 auf 500 000 DM fest und gab den unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) stehenden Steuerbescheid vom 18. Mai 1993 dem Kläger als Testamentsvollstrecker über den Nachlass der Frau G bekannt.
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