Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. März 2015
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Zwischen dem Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), der als Insolvenzverwalter für die GmbH 1 handelt, und dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt —FA—) ist streitig, ob im Nachgang zu einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung im Zuge einer späteren Buchwerteinbringung von Teilbetrieben in die fragliche GmbH eine Wertaufholung in der Steuerbilanz vorzunehmen ist.
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